Was ist erlaubt?
Der Tag der Hochzeit zählt für viele Paare zum Schönsten in ihrem Leben. Und dementsprechend wollen die meisten Leute diesen Tag auch gebührend feiern. Ein großes Fest mit Freunden und Familie, gutes Essen und Musik gehören zu einem Hochzeitsfest einfach dazu. Die vielen Restriktionen in der Corona-Pandemie haben diesen Traum jedoch im wahrsten Sinne des Wortes platzen lassen.
Vieles war 2020 und 2021 nicht möglich und Hochzeiten wurden reihum auf einen unbestimmten Tag in der Zukunft verschoben. Doch wie sieht die momentane Lage aus? Was ist möglich und was nicht? Und ab wann kann man wieder ohne Bedenken feiern? Wir haben uns für Sie schlau gemacht.
Hochzeiten bis 10. Juni:
- Eine Hochzeitsfeier mit weniger als 10 Personen muss weder bei einer Behörde gemeldet noch bewilligt werden.
- Anders sieht es bei einer Personenzahl ab 11 Personen aus. Ab 11 Gästen gilt die 3-G-Regel (getestet, geimpft oder genesen), außerdem muss die Veranstaltung bei der lokalen Gesundheitsbehörde gemeldet werden. Zusätzlich ist sowohl indoor als auch outdoor eine FFP2-Maske zu tragen. Der Ausschank von Getränken und die Verabreichung von Speisen ist nicht zulässig.
- Ab 51 Personen sind nur Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen zulässig. Diese müssen von der lokalen Gesundheitsbehörde bewilligt werden. Die Höchstgrenzen sind 1.500 Personen indoor und 3.000 outdoor. 50% der Sitzplatzkapazität dürfen dabei belegt werden. Ein Abstand von mindestens 2 Metern außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes ist einzuhalten und zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein. Außerdem muss ein Präventionskonzept eines COVID-19-Beauftragen im Vorfeld vorgelegt werden.
Änderungen ab 10. Juni:
- Ab 10. Juni ist eine Sitzplatz-Obergrenze von 1.500 Personen indoor und 3.000 Sitzplätze Outdoor erlaubt. 75% der Sitzplatzkapazitäten dürfen ab jetzt belegt werden. Diese Auslastung gilt auch bei Reisebussen.
- Der 2-Meter-Mindestabstand wird auf 1 Meter reduziert.
Änderungen ab 1. Juli:
- Ab sofort gibt es keine Obergrenzen bei Veranstaltungen mehr.
- Sowohl Sitz- als auch Stehplätze sind möglich.
- Es besteht die Anzeigepflicht ab 100 und eine Bewilligungspflicht ab 500 Gästen bei der lokalen Gesundheitsbehörde.
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