Statement zur Barrierefreiheit

Die Konferenzhotel Schlaining Ges.m.b.H ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Barrierefreiheitsgesetz BaFG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.burghotel-schlaining.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Niedrigere Farbkontraste: Beim Cookie Banner
  • Tastatur-Navigation & Fokusmarkierung: Beim Kalender im Buchungstool und beim Chat-Modul ist der Tastaturfokus teilweise nicht durchgehend möglich.
  • ALT-Texte: Einige Bilder enthalten keine oder nicht aussagekräftige Alternativtexte.
  • Berührungszielbereiche liegen zu nahe beieinander: Bei mobiler Navigation sind die Bereiche zu eng beisammen und die Bedienung daher schwieriger.
  • Formulare und Fehlermeldungen: Fehlermeldungen werden derzeit von Screenreadern nicht korrekt erfasst (aria-describedby). Eine erweiterte technische Anpassung und Update sind hier bereits in Planung.
  • HTML & Semantik: Einige landmark-Elemente fehlen, was die Orientierung für Nutzer:innen von Screenreadern erschwert.
  • Kompatibilität mit Screenreadern: Aufgrund von teilweise fehlender oder nicht korrekter aria-label und „Skip-to-Content“ Links ist die Nutzung von Screenreadern nicht optimal. 

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dokumente wurden vor Inkrafttreten der Barrierefreiheitsvorgaben erstellt und sind daher nicht barrierefrei.

Wir bemühen uns, künftige Dokumente und Videos barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Für bestehende Inhalte bieten wir bei Bedarf barrierefreie Alternativen auf Anfrage an.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​

  • Archivierte Inhalte: Ältere PDF-Dateien und Multimedia-Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sind nicht barrierefrei.
  • Externe Inhalte und eingebettete Drittanbieter-Dienste: Inhalte von Drittanbietern, sind nicht barrierefrei.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.06.2025 erstellt und am 06.05.2026 aktualisiert.

Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung und durch einer von Dritten vorgenommenen manuellen Bewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte marketing (at) burghotel-schlaining. at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Seite(n) an.

Kontakt:

Konferenzhotel Schlaining Ges.m.b.H
Klingergasse 2-4
7461 Stadtschlaining
marketing (at) burghotel-schlaining. at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren